Mittwoch, 23. Juli 2014

Der einfache Weg den Stromanbieter zu wechseln

wie stromanbieter wechselnKontinuierlich drehen die Stromanbieter an der Preisschraube und von Jahr zu Jahr müssen Stromkunden immer tiefer in die Tasche greifen. Da liegt der Stromanbieterwechsel nahe und der ist im Grunde ganz einfach. Sie brauchen sich nur einen neuen Energieversorger zu suchen und den neuen Liefervertrag unterschreiben. Alles Übrige, wie die Kündigung des alten Vertrags erledigt der neue Lieferant für Sie. Wechselkosten gibt es ebenso wenig wie ein Risiko, nach dem Anbieterwechsel ohne Elektrizität dazustehen.

Ein guter Tipp zum Stromanbieter wechseln mit einem Stromvergleich

Jeder Verbraucher kann seinen Stromanbieter frei wählen, egal ob man in eine neue Wohnung zieht oder seinen bestehenden Liefervertrag wechseln will. Wer den praktisch sehr geringen Arbeitsaufwand bei einem Stromanbieterwechsel klein halten will, kann zuerst einmal mit einem Telefonat bei seinem Stromversorger einen billigeren Stromtarif erfragen. Wenn Sie den günstigsten Stromtarif suchen, finden Sie den am schnellsten mit einem Strompreisvergleich im Internet. Für einen Vergleich benötigt man bloß die Postleitzahl und den eigenen Jahresstromverbrauch. Diesen finden Sie auf der letzten Energierechnung. Nach Eingabe des Stromverbrauchs bekommt man alleEnergieanbieter aufgelistet, die Ihren Wohnort beliefern können. Findet der Strompreisrechner einen Lieferanten mit günstigeren Preisen, sollten Sie den Stromanbieter wechseln.

So klappt es mit dem Stromanbieterwechsel

Wollen Sie Ihren aktuellen Stromanbieter wechseln oder mit diesem einen neuen Stromtarif vereinbaren, sollten Sie erstmal herausfinden, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren alten Vertrag kündigen können. Sind Sie in der Grundversorgung, können Sie wann immer Sie wollen und ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Die Vertragskündigung übernimmt normalerweise der neue Stromversorger für Sie.
  • Ermitteln Sie mit Hilfe der letzten Stromrechnung Ihren jährlichen Energieverbrauch. Der ist für die Kalkulation der künftigen Abschlagszahlungen wichtig. Vergleichen Sie die Preise und Angebote verschiedener Stromanbieter über einen Stromtarifrechner im Internet.
  • Nach der Wahl des geeignetsten Tarifs können Sie den Liefervertrag direkt im Internet abschließen. Dazu füllen Sie das Onlineformular für den Wechselantrag aus. Hiermit erteilen Sie dem neuen Lieferanten auch eine Befugnis zur Kündigung des Vertrags mit dem bisherigen Stromanbieter. Alternativ können die Unterlagen aber auch ausdrucken und den Liefervertrag per Post schicken.
  • Der neue Stromversorger muss Ihnen ohne zeitliche Verzögerung schriftlich oder per E-Mail den Vertragsabschluss und den Lieferbeginn bestätigen.
  • Sicherheitshalbersollten Sie sich den Zählerstand am Tag des Wechsels notieren.
  • Der alte Energieanbieter muss Ihnen innerhalb von 6 Wochen eine Abschlussrechnung über den bis zum Zeitpunkt des Wechsels angefallenen Verbrauch schicken.
Wem es beim Stromanbieterwechsel nicht nur auf die Preise, sondern auch auf die Umwelt ankommt, sollte zu einem Ökostromanbieter wechseln. Die erzeugen Energie alleinig aus regenerativen Energien wie Wind, Sonne oder Wasserkraft. Sie können Ökostrom im Tarifrechner (Check24, 1-Stromvergleich.com) auswählen und fördern damit den Ausbau erneuerbarer Energien.

Keine Aussetzung der Stromversorgung beim Stromanbieterwechsel

Möchte man den Stromanbieter wechseln, braucht man keine Furcht vor einer Pause der Strombelieferung zu haben. Der Grundversorger ist zur lückenlosen Strombelieferung gesetzlich verpflichtet.

Angebote und Tarife im Stromvergleich

Strompreise setzen sich im Großen und Ganzen aus zwei Teilen zusammen, dem Grundpreis und dem Verbrauchspreis. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird als fester Betrag pro Monat oder Jahr berechnet. Der Verbrauchspreis (oder Arbeitspreis) wird nach dem erfassten Stromverbrauch in Cent pro Kilowattstunde errechnet. Mittlerweile gibt es Versorger, die nur noch einen Verbrauchspreis haben. So ein Stromtarif bietet Anreiz zum Energie sparen und ist für Kunden vorteilhaft, weil sich jede gesparte Kilowattstunde vollständig preismindernd auswirkt. Vor einem Wechsel des Versorgers sollten Sie unbedingt einen Stromtarifvergleich im Internet durchführen, mit dessen Hilfe Sie nach Eingabe Ihres Jahresverbrauchs und der Postleitzahl eine Auflistung der gültigen Tarife verschiedener Versorger angezeigt kriegen.

Der Preis entscheidet jedoch nicht alles. Berücksichtigen Sie auch folgende Punkte:

  • Preisgarantien werden zwischen 6 und 24 Monaten gegeben, aber die Energiekonzerne behalten sich Preisaufschläge vor, wenn z.B. die Steuern oder die EEG Umlage angehoben werden.
  • Pakettarife (das heißt fester Betrag für eine bestimmte Strommenge) sind anscheinend günstig, aber nur vorteilhaft, wenn Sie Ihren Verbrauch genau kennen. Verbrauchen Sie weniger, zahlen Sie trotzdem den ganzen den Paketpreis. Verbrauchen Sie mehr, wird jede Kilowattstunde sehr teuer.
  • Vorkasse Tarife oder Kautionszahlungen sollten Sie auf jeden Fall vermeiden. Geht der Stromanbieter pleite, bekommen Sie in der Regel nichts zurück! Bei diesem Stromtarifrechner werden solche Tarife heraus gefiltert (Empfehlung Stiftung Warentest).

Wenn der Wechsel des Stromanbieters nicht ohne Probleme funktioniert


Häufig wird ein neuer Stromvertrag per Fernabsatz abgeschlossen, also über das Internet. Bei Abschluss eines solchen Vertrags haben Verbraucher ein per Gesetz geregeltes Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen nach Liefervertragsabschluss können Sie den Liefervertrag widerrufen. So steht es in § 312g Abs. 1 BGB. Der Lieferant muss Sie nach Vorschrift über Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis setzen, beispielsweise per Post, Fax oder E-Mail. Werden Sie nicht ordnungsgemäß informiert, verlängert sich Ihr Widerrufsrecht um weitere zwölf Monate (§ 356 Abs. 3 BGB).


Der Stromanbieterwechsel darf nicht länger als 6 Wochen dauern. So steht es im Energiewirtschaftsgesetz (§ 20a, EnWG). Wirbt der Stromversorger im Internet mit einer Preisgarantie oder einem Rabatt und schließen Sie daraufhin einen Vertrag ab, sollten Sie die Webseite mit dem Angebot ausdrucken oder auf Ihrem Rechner speichern. Dann können Sie diese Informationen später beweisen, falls der Versorger diese bestreitet. Der neue Stromanbieter muss Ihnen unverzüglich schriftlich mitteilen, ob und zu welchem Zeitpunkt er die Belieferung beginnen kann. Hat er Ihnen 2 Wochen nach Auftragserteilung noch keinen verbindlichen Liefertermin genannt, ist der Vertag rechtlich nicht verbindlich. Hält der Lieferant den festgelegten Lieferbeginn nicht ein und ist es sein Verschulden, könnten Sie theoretisch Schadensersatz verlangen. Hierbei hilft auch die Verbraucherzentrale weiter.